Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Der Tauchsport erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Beim Tauchen mit Pressluftgeräten (Scuba-Diving) ist der Körper den veränderten Druckverhältnissen in unterschiedlicher Wassertiefe ausgesetzt. Die Veränderung der Druckverhältnisse unter Wasser erklärt sich vor allem aus dem Boyle-Mariott Gesetz: das Produkt aus dem Druck (p) und dem spezifischen Volumen (V) einer abgeschlossenen Gasmenge ist bei gleich bleibender Temperatur konstant:

pxV=K

Bei einer Erhöhung des Drucks muss sich also das Volumen verkleinern. Daher wird sich überall, wo der Mensch luftgefüllte Räume hat, das Volumen verringern und muss dann gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Druck nach Verlassen der Wasseroberfläche zwar alle 10 m um 1 bar zunimmt. Durch die Funktion der Gleichung bedeutet das aber, dass das Volumen sich bereits nach Erreichen der ersten 10 m Tauchtiefe halbiert. Dieser Umstand ist gerade für die starren Hohlräume wie Ohren und Nasennebenhöhlen von entscheidender Bedeutung. Daher ist der Druckausgleich auf den ersten 10 m besonders wichtig und muss hier vergleichsweise öfters gemacht werden.

Die meisten Probleme beim Tauchen treten bei der Mittelohrbelüftung auf. Meistens liegt die Ursache in einem zu schnellen Abtauchen. Es ist wichtig, den Druckausgleich durchzuführen, bevor man einen Druck auf den Ohren verspürt. Jeder muss seine Abtauchgeschwindigkeit an seine Mittelohrbelüftung anpassen. Bei Problemen besteht auch die Möglichkeit, sich mit Hilfe von genügend Blei langsam absinken zu lassen. Kopfüber erhöht sich dagegen der venöse Druck im Kopf und kann zu einer zusätzlichen Einschränkung der Tubenbelüftung führen.

Im Rahmen einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung kommt daher der HNO-ärztlichen Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Hierbei führen wir immer durch

  • eine Gehörgangs- und Trommelfellinspekton unter dem Ohrmikroskop
  • eine Messung des Mittelohrdrucks
  • eine Messung des erfolgreich durchgeführten Druckausgleichs (Valsalva-Manöver)
  • eine endoskopische Nasen-, Nasenrachen-, Rachen- und Kehlkopf- untersuchung
  • eine Ultraschalluntersuchung der Nasennebenhöhlen
  • eine orientierende Untersuchung der Gleichgewichtsfunktion

Mit diesen Untersuchungen können fast alle im HNO-Bereich anstehenden Fragen zur Tauchtauglichkeit geklärt werden. Danach stellen wir Ihnen eine Tauchtauglichkeits-bescheinigung aus. Selten, z.B. bei Vorerkrankungen, können noch andere Untersuchungen notwendig werden.

Die Kosten für eine HNO-Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Es handelt sich um eine Selbstzahlerleistung. Der Gesetzgeber lässt aber auch hier eine einfache Pauschalrechnung nicht zu. Die Kosten müssen nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Sie erhalten daher einen verständlichen und detaillierten Kostenvoranschlag von uns. Eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung sollte aber nicht am Budget scheitern. Haben Sie keine Scheu, uns gegebenenfalls darauf anzusprechen. Auch Ärzte waren einmal Schüler und Studenten.